Toller Allgemeinzustand! Teilrestauriert!
Dieser in „argento silber“ lackierte Ferrari 412 wurde am 14.01.1988 das erste Mal zugelassen. Seit dem 04.04.2012 ist der aktuelle Besitzer im Fahrzeugschein vermerkt. Dieser ist gleichzeitig einer unserer Stammkunden aus Luxemburg und bietet das Fahrzeug nun zum Kauf an. An dem Fahrzeug wurden im Jahre 2022 und 2023 einige technische Reparaturen und Erneuerungen vorgenommen. Die Kosten dieser technischen Teilrestaurierung belaufen sich auf über 50.000 €. Die 13 Seiten lange Rechnung dazu liegt uns selbstverständlich vor.
Im Jahre 1985 löste der Ferrari 412 seinen Vorgänger, den 400i ab. Beide Modelle des italienischen Sportwagenherstellers sind vergleichsweise wenig verbreitet und sind vor allem optisch sehr dezent gehalten. 412 und 400 sehen für Leihe beinahe identisch aus, jedoch gibt es beim 412 einige optische Unterschiede. Die von Pininfarina entworfene Karosserie des Ferrari 412 kennzeichnet im Vergleich zum 400i ein höherer Kofferraum sowie geänderte Leichtmetallräder. Die Blinker vorn wurden einheitlich weiß ausgeführt sowie die Stoßstangen in Wagenfarbe lackiert. Die 4,9 Liter Hubraum sind auf 12 Zylinder verteilt und erschaffen in Kombination mit einer Bosch KE-Jetronic Zündung ganze 340 PS, die das Luxuscoupe auf bis zu 250 km/h bringen. Damit das Gesamtpaket eines eher gemütlichen Ferrari Modell Sinn ergibt, gab es den 412 nur optional als Handschalter. Zudem wurde erstmals in der Firmengeschichte ein ABS in einem Ferrari verbaut.
Das Fahrzeug kann jederzeit nach vorheriger Terminabsprache bei uns besichtigt werden, damit wir sicherstellen können, dass sich der Wagen an dem jeweils passenden Standort befindet.
Das Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Die im Internet gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen. Eingabefehler und Irrtümer vorbehalten. Die gemachten Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft sondern werden im Kaufvertrag niedergeschrieben.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Trotz größter Sorgfalt sind Fehler im Inserat nicht ausgeschlossen.