Motor und Getriebe überholt!
Nicht nur Fürstin Gracia von Monaco fand, dass Mexico Brown auf ihrem Rover P6 3500 (ohne S) gut aussah, auch der Erstbesitzer in der Schweiz bestellte sich einen P6 3500 (mit S) in dieser Farbe. Dieser P6 wurde 1975 das erste Mal in Zofingen (Schweiz) zugelassen. Eine Kopie des Schweizer Fahrzeugbriefes des Erstbesitzers liegt den Unterlagen bei. Danach gab es vor der Übernahme durch den aktuellen Besitzer keine Umschreibung mehr. Es hat lediglich 2021 eine Umschreibung von dem Privatbesitz in das eigene Oldtimerunternehmen von Herrn M. gegeben, wo das Auto seither als Begleitfahrzeug genutzt wurde. Herr M. pflegte das Auto über die Jahre und ließ in den Jahren 2019 bis 2020 das Getriebe und den Motor inkl. Nockenwellen vollständig überholen. Die Kosten für die Überholung belaufen sich auf ca. 23.000 € und sind detailliert aufgelistet. Alle Rechnungen und alle alten Dokumente liegen uns vor. Auch ein originales volles Serviceheft liegt den Unterlagen bei. Der Rover P6 3500 S ist die Wundertüte unter den großen Limousinen. Konstruktion und Design zeigen Seelenverwandtschaft mit Franzosen, der von GM entwickelte Motor gehört zu den fortschrittlichsten V8 seiner Zeit, Qualität und Technik könnten von deutschen Herstellern stammen und beim Temperament nimmt er es mit einem Jaguar auf. Von allem das Beste, und das in nur einem Auto, wo gibt es so etwas noch?
Einmalig und individuell: die Kombination aus englischem Auto-Adel, amerikanischem Antrieb, französisches Design und fortschrittlicher Technik. Schnell, komfortabel, exklusiv und aus allen Blickwinkeln gelungen. Der Rover P6 kombiniert einen attraktiven Preis mit allerlei schönen Eigenschaften.
Das Fahrzeug kann jederzeit nach vorheriger Terminabsprache bei uns besichtigt werden, damit wir sicherstellen können, dass sich der Wagen an dem jeweils passenden Standort befindet.
Das Fahrzeug wird im Kundenauftrag verkauft. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind ohne Gewähr. Die im Internet gemachten Angaben sind unverbindliche Beschreibungen. Eingabefehler und Irrtümer vorbehalten. Die gemachten Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft sondern werden im Kaufvertrag niedergeschrieben.
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